Ablauf einer Psychotherapie

 

Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Bausteinen der Psychotherapie:

 

Die psychotherapeutische Sprechstunde

2017 wurde durch den Gesetzgeber die so genannte psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt. In dieser haben Sie die Möglichkeit, Ihre Probleme, Beschwerden und Anliegen zu schildern. Wir klären ab, ob die Aufnahme einer Psychotherapie bzw. psychotherapeutischen Akutbehandlung sinnvoll sein könnte oder ob andere bzw. weiterführende Behandlungs- oder Beratungsmöglichkeiten hilfreich wären. Sie selbst haben in diesem Erstgespräch die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von uns zu bekommen. Termine für eine Sprechstunde können in der Regel relativ kurzfristig angeboten werden, da im Praxisalltag immer wieder einzelne Termine auch kurzfristig frei werden.

 

Die probatorische Phase

Wenn wir in der Sprechstunde gemeinsam entscheiden, eine Psychotherapie einzuleiten, folgt die probatorische Phase. In den folgenden bis zu vier Sitzungen können wir uns näher kennenlernen. Sie sind ausdrücklich dazu eingeladen, diese Phase zu nutzen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob Sie eine Therapie bei uns beginnen möchten. Außerdem dient diese erste Phase dazu, alle relevanten Informationen für die Therapieplanung und Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Versicherung zusammenzutragen. Dafür erfragen wir genau ihre bestehende Symptomatik und Beschwerden. Wir schauen uns meist Ihren Lebenslauf an, um den Hintergrund der Problematik zu verstehen. Weiter sprechen wir über Ziele der Therapie, damit eingeschätzt werden kann, in welche Richtung wir arbeiten werden. Gegen Ende der probatorischen Phase kann dann ein Antrag bei der Versicherung gestellt werden. Erst nach der Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie.

 

Die Psychotherapie

In der Verhaltenstherapie gibt es feste Bewilligungsschritte. Zunächst werden zwei mal 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 1 und 2) beantragt. Anschließend kann bei Bedarf eine Umwandlung in eine Langzeittherapie mit weiteren 36 Sitzungen beantragt werden. Wenn diese Stunden nicht ausreichen sollten, besteht die Möglichkeit, die Behandlung in einem abschließenden Schritt um weitere 20 Sitzungen zu verlängern. Die Obergrenze liegt damit bei insgesamt 80 Stunden.

 

Praxis für Psychotherapie

Hauptstraße 91

50996 Köln

 

Katrin Lennertz

Diplom Psychologin

Psychologische Psychotherapeutin

praxis[at]psychotherapie-lennertz[dot]de

Tel.: 0221-98048348

 

Dr. phil. Leonhard Lennertz

Diplom Psychologe

Psychologischer Psychotherapeut

info[at]psychotherapie-lennertz[dot]de

Tel.: 0221-98048350